Was gehört zu einer Büroplanung?
Eine Büroplanung legt fest, wie Flächen aufgeteilt, Arbeitsplätze angeordnet und Räume möbliert, beleuchtet und akustisch gestaltet werden – abgeleitet aus der Arbeitsweise des Unternehmens.
Ausgangspunkt ist nicht der Möbelkatalog, sondern die Frage, wie Ihre Teams arbeiten: überwiegend konzentriert, viel im Austausch oder beides im Wechsel. Daraus ergeben sich Anzahl und Art der Arbeitsplätze, der Bedarf an Besprechungsräumen, Rückzugsorten und Stauraum sowie die Anforderungen an Licht und Akustik. Gleichzeitig muss die Planung die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.
Wie läuft eine Büroplanung ab?
Eine Büroplanung bei Kampfmann verläuft in vier Schritten: Bedarfsanalyse, Konzept, Detailplanung sowie Fertigung und Montage.
- Bedarfsanalyse: Wir erfassen den Ist-Zustand – Grundriss, vorhandene Möbel, Anzahl der Arbeitsplätze, Abläufe und Ihre Anforderungen an Besprechung, Rückzug und Stauraum.
- Konzept: Auf dieser Grundlage entsteht ein Bürokonzept mit Zonierung, Möblierung und Materialien.
- Detailplanung: Räume, Licht und Akustik werden im Detail geplant – bei Bedarf gemeinsam mit Innenarchitekten.
- Fertigung und Montage: Maßmöbel entstehen in der eigenen Produktion in Mömbris und werden vom eigenen Team montiert; ergänzt durch Büromöbel renommierter Hersteller.
Weil Planung, Produktion und Montage bei Kampfmann an einem Standort zusammenarbeiten, lassen sich Details kurzfristig abstimmen. Wie ein Projekt im Einzelnen abläuft, beschreibt Kampfmann auf der Seite zum Projektablauf.
Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?
Am schnellsten geht es mit einem aktuellen Grundriss, der Zahl der Arbeitsplätze heute und künftig sowie einer kurzen Beschreibung, wie Ihre Teams arbeiten.
- Grundriss der Fläche, idealerweise mit Maßen, Fenstern, Türen, Stützen und Anschlüssen
- Arbeitsplätze: Anzahl heute und geplantes Wachstum
- Arbeitsweise: Präsenz, mobiles Arbeiten, geteilte Arbeitsplätze, Anteil von Telefonaten und Videokonferenzen
- Räume: Bedarf an Besprechungsräumen, Rückzugsorten, Empfang, Teeküche, Archiv
- Bestand: Möbel und Technik, die weiter genutzt werden sollen
- Rahmen: Budget und gewünschter Zeitpunkt der Fertigstellung
Grundriss vorhanden? Schicken Sie uns Ihre Eckdaten – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Anfrage stellenWie viel Fläche braucht ein Büroarbeitsplatz?
Die Arbeitsstättenregel nennt als Richtwert 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz im Zellenbüro und 12 bis 15 m² im Großraumbüro, jeweils einschließlich Möblierung (ASR A1.2, Nr. 5 Abs. 4). Mindestflächen, Bewegungsflächen und Raumhöhen im Detail stehen auf unserer Seite zur Arbeitsstättenverordnung im Büro.
Welche Bürotypen gibt es?
Die Arbeitsstättenregel unterscheidet Zellenbüros, Gruppenbüros, Großraumbüros und Kombibüros (ASR A1.2, Nr. 3.8 bis 3.11).
| Bürotyp | Merkmale laut ASR A1.2 | Geeignet für |
|---|---|---|
| Zellenbüro | Einzel- oder Mehrpersonenbüro, meist entlang der Fassade, über einen Flur erschlossen; Mehrpersonenbüros in der Regel bis sechs Arbeitsplätze | konzentrierte Arbeit, vertrauliche Gespräche |
| Gruppenbüro | fensternahe Raumeinheiten für in der Regel bis zu 25 Arbeitsplätze, mit Stellwänden oder Raumgliederungssystemen abgegrenzt | Teams mit viel Abstimmung |
| Großraumbüro | Arbeitsplätze auf einer Grundfläche ab 400 m², kann mit Stellwänden gegliedert sein | große Einheiten; braucht sorgfältige Akustik- und Zonenplanung |
| Kombibüro | Kombination aus Zellen- und Großraumbüro: Arbeitskojen für in der Regel je eine Person, gruppiert um einen Gemeinschaftsraum mit Besprechung, Ablage und Teeküche | Wechsel zwischen Rückzug und Austausch |
In der Praxis entstehen oft Mischformen: offene Teamflächen mit abgeschlossenen Räumen für Telefonate, Besprechungen und konzentrierte Arbeit.

Wie teilt man eine Bürofläche sinnvoll in Zonen?
Gute Zonierung trennt laute von leisen Bereichen: Konzentrationsarbeit möglichst ruhig und fensternah, Kommunikation und Verkehrswege dazwischen gebündelt.
- Konzentrationszonen an ruhigen, tageslichtnahen Positionen – fensternahe Arbeitsplätze sind laut Arbeitsstättenregel zu bevorzugen (ASR A3.4, Nr. 5.1 Abs. 3).
- Kommunikationszonen wie Besprechungsinseln, Teeküche und Empfang abseits der konzentrierten Arbeitsplätze.
- Rückzugsräume für Telefonate und Videokonferenzen, damit Gespräche nicht in die offene Fläche getragen werden.
- Stauraum als Raumteiler: Schränke und Regale gliedern Flächen, schirmen ab und schaffen Ordnung zugleich.
- Geräuschquellen bündeln: Drucker und Kopierer gehören nicht direkt an die Arbeitsplätze.
Wie stark Zonierung, Materialien und Möbel die Akustik beeinflussen, erklärt unsere Seite zur Raumakustik im Büro.
Warum Maßmöbel in der Büroplanung?
Maßmöbel nutzen Flächen, Nischen und Raumhöhen exakt aus und lassen sich in Material und Funktion auf das Konzept abstimmen – Serienmöbel ergänzen sie dort, wo Systemlösungen sinnvoll sind.
Kampfmann fertigt individuelle Möbel nach Maß – etwa Schränke, Regalsysteme und Einbauten – in der eigenen Produktion in Mömbris und kombiniert sie mit Schreibtisch- und Sitzlösungen von Herstellern wie Brunner, Sedus, Girsberger, Palmberg, Viasit, Profim und Pedrali. Referenzmöbel und Einrichtungsbeispiele zeigt die Ausstellung in Mömbris.
Häufige Fragen zur Büroplanung
Brauche ich für die Büroplanung einen Innenarchitekten?
Nicht zwingend. Kampfmann entwickelt Bürokonzepte im eigenen Haus und bindet Innenarchitekten je nach Bedarf ein – etwa bei größeren Umbauten oder besonderen gestalterischen Anforderungen.
Können vorhandene Möbel in die neue Planung einbezogen werden?
Ja, das lässt sich in der Bedarfsanalyse klären. Vorhandene Möbel und Technik werden erfasst und, wo es sinnvoll ist, in das neue Konzept integriert.
Was ist der Unterschied zwischen Büroplanung und Büroeinrichtung?
Die Büroplanung legt Flächenaufteilung, Zonen, Arbeitsplätze, Licht und Akustik fest; die Büroeinrichtung setzt diese Planung mit Möbeln und Ausstattung um. Bei Kampfmann kommen beide aus einer Hand.
Quellen
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 241, Nr. 3.8–3.11 und 5. baua.de
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023, Nr. 5.1 Abs. 3 (fensternahe Arbeitsplätze). baua.de
- Kampfmann Inneneinrichtungen: Projektablauf, Produktion, Lieferanten. kampfmann-inneneinrichtungen.de
Maßgeblich ist jeweils der im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemachte Text. Diese Seite ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.
